Rauchmelderpflicht NRW
Die Rauchmelderpflicht in NRW wurde auf Basis eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) vom 21. März 2013 im Landtag beschlossen. Hierfür wurde der § 49 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen um den Absatz 7, welcher die entsprechenden Regelungen beinhaltet, erweitert. In Kraft getreten ist die Rauchmelderpflicht für NRW am 1. April 2013, seit diesem Zeitpunkt mussten demnach alle Neubauten und Umbauten unmittelbar mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Bauten, also Wohnungen welche bis spätestens 31. März 2013 fertiggestellt oder genehmigt wurden, wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2016 eingeräumt. Demzufolge müssen mit 1.1.2017 alle Wohnungen in NRW mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Unsere Leistungen für Sie:
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