AUFZÜGE – NOTFALLPLAN

Ab dem 01.06.2016 muss zu jeder Aufzuganlage ein Notfallplan vorhanden sein, um im Falle eines Personeneinschlusses schnell reagieren zu können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über Ihre Pflicht zu erfahren und Hilfe bei der Erstellung Ihres Notfallplans zu erhalten.

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